Sportvereine im Landkreis Rostock erhalten Förderung für ihre Kinder- und Jugendarbeit

Anträge können bis zum 15. Dezember gestellt werden


Der Landkreis Rostock fördert auch 2024 den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock. Sportvereine können Zuwendungen für die laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein noch bis zum 15. Dezember beantragen. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. sind und aktive Sportangebote im Kinder- und Jugendsport nachweisen können.

Das Antragsformular ist auf der Internetseite www.landkreis-rostock.de unter dem Suchbegriff und der Leistung „Jugendsportförderung“ zu finden (Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit). Ansprechpartnerin im Amt für Jugend und Familie des Landkreises Rostock ist Michaela Gustävel. Sie berät gern zur Antragstellung und Verwendung der Zuwendung.

Für den Antragsschluss gilt das Datum des Poststempels. Der Antrag muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15. Dezember gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Kontakt             Landkreis Rostock
                               Amt für Jugend und Familie
                               Michaela Gustävel
                               Am Wall 3 - 5

                               18273 Güstrow

Telefon: 03843/75551120
E-Mail:

 

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