Landkreis Rostock hisst blaue Flaggen zum Tag der Kinderrechte

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte haben Landrat Sebastian Constien und Sozialdezernentin Anja Kerl an den Verwaltungsstandorten Güstrow und Bad Doberan blaue Flaggen gehisst. Unterstützung bekamen sie dabei von Dörte Schmidt, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Rostock, Stephan Urgast, Leiter des Amtes für Jugend und Familie, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Schülerräte der benachbarten Gymnasien, John-Brinckman-Gymnasium Güstrow und Friderico-Francisceum Bad Doberan. Damit setzt der Landkreis Rostock ein deutliches Zeichen für Kinderrechte.

Begleitend dazu startete der Landkreis Rostock einen Aufruf an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis, sich mit eigenen Aktionen am Tag der Kinderrechte zu beteiligen. Unter dem Hashtag #TurnLROblue konnten die Teilnehmenden Bilder ihrer Aktionen teilen.

Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte, an dem weltweit auf die Bedürfnisse und Rechte von Kindern aufmerksam gemacht wird. An diesem Tag jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention. Vor diesem Hintergrund ruft Unicef alljährlich gemeinsam mit Unterstützerinnen und Unterstützern dazu auf, Farbe zu bekennen. Unter dem Motto „Turn the World Blue“ gibt es Informationsveranstaltungen und Kampagnen.

Der Landkreis Rostock hat sich in diesem Jahr zum ersten Mal am Tag der Kinderrechte beteiligt. „Kinder sind unser größter Schatz, dabei werden ihre Rechte noch viel zu oft missachtet – auch in einem so wohlhabenden Land wie Deutschland“, sagt Landrat Sebastian Constien. „Darum ist es uns wichtig, gemeinsam mit vielen Menschen im Landkreis ganz deutlich zu zeigen: Kinderrechte sind uns wichtig und wir werden diese Rechte verteidigen.“

Die Kreisverwaltung erfüllt in diesem Sinne eine ganze Reihe von Aufgaben, die zur Wahrung der Kinderrechte beitragen. Beispielsweise indem Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Musikschulen, aber auch die Jugendarbeit in Sportvereinen gefördert werden. Natürlich setzt sich der Landkreis tagtäglich für Kinderschutz ein und dafür, dass Familien in Not Hilfe bekommen. Im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst stehen Fragen der Gesundheit und der Vorsorge im Fokus.

„Auch das Thema Mitbestimmung ist uns wichtig“, betont Dezernentin Anja Kerl. „Darum wollen wir beispielsweise mit unseren Jugendkonferenzen dazu beitragen, dass Kinder und Jugendlichen eine Stimme bekommen und mit ihren Sorgen, Ängsten, aber auch Ideen und Interessen wahrgenommen werden.“

Der Tag der Kinderrechte soll im Landkreis Rostock auf all diese Themen aufmerksam machen.

 

Hintergrund
 

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Ein Jahr später, beim Weltkindergipfel in New York, verpflichteten sich Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention und sämtliche Zusatzprotokolle ratifiziert. Sie sind hierzulande geltendes Völkerrecht – genauso wie in insgesamt 196 Ländern weltweit.

 

Die 10 wichtigsten Kinderrechte sind:
 

  • Gleichheit
    Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
  • Gesundheit
    Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
  • Bildung
    Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
  • Spiel und Freizeit
    Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
  • Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
    Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
  • Schutz vor Gewalt
    Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
  • Zugang zu Medien
    Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
  • Schutz der Privatsphäre und Würde
    Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
  • Schutz im Krieg und auf der Flucht
    Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
  • Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
    Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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