Kein Feuerwerk in der Nähe von Reetdachhäusern

Landkreis Rostock wünscht einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr

Für viele Menschen gehört das Feuerwerk zum Jahreswechsel wie das Glas Sekt und die guten Vorsätze. Damit es dabei nicht zu größeren Sach- und Personenschäden kommt, hat der Landkreis Rostock auch in diesem Jahr eine sogenannte Allgemeinverfügung zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen“ erlassen.

Darin ist geregelt, dass im Abstand von 200 Metern rund um stroh- und reetgedeckte Gebäude keine Pyrotechnik der Kategorie 2 gezündet werden darf. Dabei handelt es sich um Raketen und Feuerwerkskörper, die mehrere hundert Meter weit fliegen können und dabei eine erhebliche Licht-, Rauch-, Druck-, Lärm- und Bewegungswirkung erzeugen. Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Außerdem weist der Landkreis Rostock darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur an Personen weitergegeben werden dürfen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Wer mit Feuerwerkskörpern hantiert, sollte dabei besonnen vorgehen und die beigefügte Gebrauchsanweisung befolgen.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist das Abbrennen von Pyrotechnik ebenfalls verboten.

Generell dürfen ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen wurden. Zu erkennen sind sie an der Zulassungsnummer, die mit den Buchstaben BAM-P beginnt.

Der Landkreis Rostock wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen guten und vor allem sicheren Rutsch in das Jahr 2024.

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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