Durchführung eines vereinfachten Interessenbekundungsverfahrens

Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe des Landkreises Rostock beabsichtigt zum schnellstmöglichen Termin den Betrieb einer lnobhutnahme- und Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umA) an freie Träger der Jugendhilfe zu vergeben. Die im Landkreis Rostock vorhandenen Kapazitäten zur Unterbringung von geflüchteten ausländischen Minderjährigen sind nicht ausreichend. Es kommen fortlaufend neue Zuweisungen von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen vom Landesjugendamt Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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